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   BGH, 08.07.1954 - III ZR 10/53   

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https://dejure.org/1954,3628
BGH, 08.07.1954 - III ZR 10/53 (https://dejure.org/1954,3628)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - III ZR 10/53 (https://dejure.org/1954,3628)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - III ZR 10/53 (https://dejure.org/1954,3628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - III ZR 10/53
    Der Senat hat in BGHZ 8, 169 [177 ff] ausgesprochen, daß die Übernahme der Funktion einer nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr funktionsfähigen Behörde durch eine andere auch den Übergang der aus Amtspflichtverletzung herrührenden Verbindlichkeiten des alten Funktionsträgers auf den neuen in gewissen Grenzen nach sich zieht, und hat diese Grundsätze in BGHZ 10, 125 auch angewandt auf die Verbindlichkeiten aus Beamtenverhältnissen, die der alte Funktionsträger begründet hat.

    Daher sind auch dem Übergang der Verbindlichkeiten aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge Grenzen gesetzt und es müssen insoweit die in BGHZ 8, 181 [BGH 01.12.1952 - III ZR 114/52] erörterten Grundsätze auch auf die Verbindlichkeiten aus den von dem alten Funktionsträger begründeten Beamtenverhältnissen angewandt werden.

  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - III ZR 10/53
    Der Senat hat in BGHZ 8, 169 [177 ff] ausgesprochen, daß die Übernahme der Funktion einer nicht mehr vorhandenen oder nicht mehr funktionsfähigen Behörde durch eine andere auch den Übergang der aus Amtspflichtverletzung herrührenden Verbindlichkeiten des alten Funktionsträgers auf den neuen in gewissen Grenzen nach sich zieht, und hat diese Grundsätze in BGHZ 10, 125 auch angewandt auf die Verbindlichkeiten aus Beamtenverhältnissen, die der alte Funktionsträger begründet hat.
  • BGH, 29.09.1955 - III ZR 40/54

    Rechtsmittel

    Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung sind auch nach dem 8. Mai 1945 weiterhin von anderen Dienststellen wahrgenommen worden, wenn auch die Versorgungsleistungen durch Anordnungen der Besatzungsmacht eingeschränkt wurden, wie im Urteil des Senats III ZR 10/53 vom 8. Juli 1954 dargelegt ist (vgl. zur Frage des überwiegenden Aufgabenübergangs Anders, Ges zu Art. 131 GG, 3. Aufl. § 1 Anm. 7, der diesen Übergang für die Versorgungsbehörden bejaht).
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